3.2.4.2 Im Integrationsplan vom 30. März 2021 legte die Vorinstanz folgendes Wirkungsziel fest: «Das Ziel ist eine Arbeit oder Lehrstelle zu finden. Dafür muss herausgefunden werden, was dem Klienten gefällt». Als Massnahme A bis am 20. April 2021 hielt sie fest: «Sowohl Jobcoach als auch Klient informieren sich über mögliche Berufe. Dabei wir [sic!] ein neues Gespräch definiert um die Möglichkeiten zu besprechen.» und als Massnahme B bis am 31. August 2021: «Sobald ein paar Berufsrichtungen definiert worden sind: Klient schreibt pro Woche mindestens eine Bewerbung und leitet diese an den Jobcoach […] weiter. Der Jobcoach schaut die Bewerbung an gibt Rückmeldung.