Dennoch sind die derzeitigen Sprachkenntnisse des Beschwerdeführers (Niveau B1), wie die Rückmeldungen aus den Schnupperlehren zeigen, unzureichend. Da sich insbesondere der erste Lehrbetrieb ansonsten sehr positiv über den Beschwerdeführer äussert, dürften die Chancen auf eine Lehrstelle mit besseren Deutschkenntnissen (Niveau B2) deutlich gesteigert werden. Mit den Sprachniveau B2 wäre der Beschwerdeführer in der Lage, Inhalte komplexer Texte und abstrakter Themen zu verstehen, sich spontan und fliessend zu verständigen und ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne grössere Anstrengungen auf beiden Seiten zu führen.