Anforderungen an die Sprache mehrheitlich im mittleren und damit im zweituntersten Bereich. 40 Die Anforderungen an die Sprache für diese Lehre sind demzufolge als durchschnittlich, nicht jedoch als besonders hoch zu beurteilen. Diverse andere Berufslehren dürften zumindest ähnlich hohe, wenn nicht höhere sprachliche Anforderungen stellen. Dennoch sind die derzeitigen Sprachkenntnisse des Beschwerdeführers (Niveau B1), wie die Rückmeldungen aus den Schnupperlehren zeigen, unzureichend.