3.2.2.5 Eine Förderung, zum Beispiel mittels Sprachkurs, ist jedoch erst zielführend, wenn die betroffene Person auch den an sie gestellten Forderungen gemäss Integrationsplan nachkommt (Fordern und Fördern25). Hierfür müssen die Forderungen realistisch sein, sprich so, dass die betroffene Person den Forderungen tatsächlich nachkommen kann. Weiter ist das Verhältnismässigkeitsprinzip zu berücksichtigen. Die Verweigerung einer Förderung muss also im Verhältnis zur Nichterfüllung einer Forderung stehen.