Das heisst, die Fähigkeit längerfristig aus eigenen Mitteln für den eigenen Lebensunterhalt und gegebenenfalls jener der Familie aufzukommen, hängt massgebend von den vorhandenen Sprachkompetenzen ab. Gemäss dem Vortrag zum SAFG ist für eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt oder eine berufliche Ausbildung eine Förderung bis zum Niveau B2 im Bedarfsfall möglich, insbesondere wenn durch bessere Sprachkenntnisse die Chancen auf eine Integration 20 Vortrag SAFG, Art. 4, S. 17 f. 21 Verordnung vom 20. Mai 2020 über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFV; BSG 861.111) 22 Vortrag SAFV, Art. 20 S. 14 f. 23 Vortrag SAFG, Ziff. 1.2, S. 4 f.