Ab dem Sprachniveau A1 orientiert sich die weitergehende Sprachförderung am individuellen Bedarf, der vom beruflichen Umfeld und der wirtschaftlichen Situation der vorläufig aufgenommenen Person und der/dem Flüchtling abhängt. Wird die Integration in den ersten Arbeitsmarkt oder eine berufliche Ausbildung angestrebt – was die Regel sein soll – wird der Erwerb eines Sprachdiploms A2 durch den Kanton finanziell unterstützt und eine Förderung bis zum Niveau B2 ist im Bedarfsfall möglich. 22 Die weitergehende Sprachförderung ab A1 ist beispielsweise bei einer Person angezeigt, die arbeitsmarktfähig ist und deren Chance auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt erhöht wird, wenn sie ihre