Die regionalen Partner sind dabei frei, in subventionierte Sprachkurse bzw. Angebote auf dem freien Markt zuzuweisen, selbst Angebote zu entwickeln bzw. bestehende eigene Angebote fortzuführen oder Mischformen umzusetzen. Ab dem Sprachniveau A1 orientiert sich die weitergehende Sprachförderung am individuellen Bedarf, der vom beruflichen Umfeld und der wirtschaftlichen Situation der vorläufig aufgenommenen Person und der/dem Flüchtling abhängt.