Er habe im Juli 2022 zwei Schnupperlehren als Elektroinstallateur absolviert. Beide Lehrbetriebe hätten ihm jedoch mitgeteilt, dass sie ihm keine Lehrstelle anbieten könnten, da seine Deutschkenntnisse nicht ausreichend seien. Hätte ihm die Vorinstanz direkt nach seinem Ersuchen einen Deutschkurs B2 Kurs finanziert, hätte er vielleicht bei einer dieser Firmen im August 2022 eine Lehre beginnen können. 3.2.2 Rechtliche Grundlagen