3.2.1.4 In seiner Stellungnahme vom 5. Oktober 2022 führt der Beschwerdeführer aus, er wolle gerne in einem Beruf arbeiten, in dem er seine Qualifikationen und Erfahrungen einbringen könne, um so der Schweiz nützlich zu sein. Hierfür sei jedoch mindestens ein B2 Niveau erforderlich. Er nehme an einem Brückenangebot teil. Dabei handle es sich jedoch nicht um einen Deutschkurs. Der Kurs finde an zwei Tagen pro Woche statt, an den anderen Tagen habe er genug Zeit und Lust einen B2 Kurs zu besuchen. Er habe im Juli 2022 zwei Schnupperlehren als Elektroinstallateur absolviert.