3.2.1.2 Der Beschwerdeführer bringt in der Beschwerde vom 21. Dezember 2021 vor, er habe, ohne einen A2 Deutschkurs zwischen dem A1 und dem B1 Kurs absolviert zu haben, das Sprachniveau B1 innert elf Monaten erreicht. Die Vorinstanz versuche nun, ihn als «Integrations-Wider- stehender» darzustellen, obwohl diese Darstellung im Widerspruch stehe zu seinem schnellen Spracherwerb.16 Er sei nicht dagegen, sich auf Stellen zu bewerben. Er habe nach den Vorbereitungen (Erstellung Lebenslauf und Motivationsschreiben) im Oktober 2021 begonnen, sich auf Stellen zu bewerben. Er habe sich bisher (Zeitpunkt Einreichung Beschwerde vom 21. Dezember 2021)