3.2.1.1 Die Vorinstanz bringt in der angefochtenen Verfügung vom 24. November 2021 vor, der Beschwerdeführer habe vom 2. August 2020 bis zum 29. Oktober 2020 und vom 1. Februar 2021 bis zum 1. Juli 2021 je einen Deutschkurs A1 und B1 besucht und das jeweilige telc Zertifikat erhalten.15 Sie habe die Finanzierung eines weiterführenden Deutschkurses B2 abgelehnt, da sich der Beschwerdeführer geweigert habe, die Arbeitssuche zu starten, Termine bei seinem Jobcoach wahrzunehmen und die Integrationspläne zu unterschreiben. Nach einem Schlichtungsgespräch am 30. März 2021 habe sich der Beschwerdeführer bereit erklärt, eine Arbeit zu suchen.