3.2 Vorliegend ist die Gegenstandslosigkeit des Verfahrens aufgrund der Bewilligung des Organisationswechsels durch das AIS und somit ohne Zutun einer Partei eingetreten. Folglich sind die Verfahrenskosten nach den abgeschätzten Prozessaussichten zu verlegen, wobei hierfür die Rechts- und Sachlage im Zeitpunkt des Gegenstandsloswerdens massgebend ist. 14 Im Folgenden ist somit zu prüfen, ob die Vorinstanz dem Beschwerdeführer die Finanzierung eines weiterführenden Sprachkurses zu Recht verweigerte. Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass im Zeitpunkt der Mitteilung des AIS am 1. Dezember 2022 bereits ein fertiger Entwurf des Beschwerdeentscheids vorlag.