1.10 Der Beschwerdeführer teilte mit Stellungnahme vom 5. Oktober 2022 mit, er habe nach wie vor ein Interesse an der Finanzierung eines Deutschkurses B2, weshalb er an seinem Antrag festhalte. 1.11 Per E-Mail vom 1. Dezember 2022 teilte das AIS der Rechtsabteilung mit, dass es dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 2. November 2022 den Organisationswechsel von der Vorinstanz zum C.___ bewilligt habe. 1.12 Mit Verfügung vom 2. Dezember 2022 hat die Rechtsabteilung den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit gegeben, bis am 16. Dezember 2022 eine Stellungnahme zur beabsichtigten Abschreibung inkl. Kostenfolgen einzureichen.