1.8 Die Vorinstanz hat mit Eingabe vom 14. September 2022 mitgeteilt, dass der Beschwerdeführer vom 15. August 2022 bis am 7. Juli 2023 ein Brückenangebot der F.___ besuche. 1.9 Mit Verfügung vom 19. September 2022 hat die Rechtsabteilung den Beschwerdeführer aufgefordert, sich zu seinem aktuellen und praktischen Interesse an seinem Antrag auf Finanzierung eines Deutschkurses B2 zu äussern. Mit gleicher Verfügung wurde das Gesuch um Organisationswechsel an das zuständige AIS zur Behandlung weitergeleitet.