2/22 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.2951 1.7 Die Rechtsabteilung des Generalsekretariats, welche die Beschwerdeverfahren für die GSI leitet,8 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 3. Februar 2022 sowie in der ergänzten Beschwerdevernehmlassung vom 2. März 2022 die Abweisung der Beschwerde.