1.6 Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 21. Dezember 2021 bei der Ge- sundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt er sinngemäss, die Verfügung der Vorinstanz sei aufzuheben und der Deutschkurs B2 zu finanzieren. Zudem sei ihm ein Wechsel des zuständigen regionalen Partners zu gewähren.