1.4 Per Brief vom 17. November 20215 sowie per E-Mail vom 29. November 2021 bat das AIS den Beschwerdeführer, sich mit seinen Anliegen direkt an die Vorinstanz zu wenden und machte ihn auf die Möglichkeit, eine beschwerdefähige Verfügung zu verlangen, aufmerksam. 6 1.5 Mit Verfügung vom 24. November 2021 lehnte die Vorinstanz das Gesuch des Beschwerdeführers um Finanzierung eines Deutschkurses B2 ab und wies ihn auf seine Pflicht hin, die Weisungen der Vorinstanz zu befolgen.7