Die Beschwerdeführenden halten weiter fest, ihnen sei bewusst, dass rückwirkend keine Verbesserung herbeigeführt werden könne. Trotzdem könne es nicht sein, dass das (unrechtmässige) Handeln der Behörde nicht ohne Folgen bleiben könne. Ein günstiger Beschwerdeentscheid liege somit vielmehr und ebenfalls im Interesse des Staates, welcher damit ein funktionierendes Rechtssystem zu beweisen vermöge. Zudem seien die Beschwerdeführenden als Bürgerinnen und Bürger darauf angewiesen, dass sie sich auf die mitgeteilten Informationen des Staates (oder einer Behörde) verlassen könnten.