Diese sei durch die anordnende Behörde auf unerklärliche Weise umgangen worden. An der Schule M.___ seien am 8. November 2021, trotz anderslautenden Informationen vom 13. Oktober 2021, Testungen von Schulkindern durchgeführt worden. So erscheine das Handeln der Behörde als Willkür. Zudem stelle die angeordnete Testung ein Eingriff in die körperliche und geistige Integrität der getesteten Kinder dar. Man habe daher ein erhebliches Interesse zu erfahren, ob eine Behörde auch in Zukunft gegen die eigenen Anordnungen verstossen würden.