1.5.2 Die Beschwerdeführenden bringen in ihrer Eingabe vom 29. Dezember 2021 zusammengefasst vor, sie hätten ein grosses Rechtsschutzinteresse, zumal die Bestimmungen und Anordnungen der sogenannten epidemiologischen Massnahmen kurzfristig änderten. In einem funktionierenden Rechtssystem sei nicht nur der Staat, sondern die Gesellschaft darauf angewiesen, dass man sich auf die Information einer Behörde verlassen könne. Es würden ihnen diesbezüglich die Rechtssicherheit fehlen. Diese sei durch die anordnende Behörde auf unerklärliche Weise umgangen worden.