1. Sachurteilsvoraussetzungen 1.1 Anfechtungsobjekt Angefochten ist das Schreiben der Vorinstanz vom 5. November 2021 mit dem Titel «Anordnung epidemiologischer Massnahmen: SARS-CoV-2-Test» der Vorinstanz vom 5. November 2021. Unterzeichnet ist das Schreiben mit «Freundliche Grüsse COVID-19 Contact Tracing Bern». Eine Unterschrift und eine Rechtsmittelbelehrung fehlen.