2. Die Vorinstanz hat der Rechtsabteilung des Generalsekretariats der Gesundheits-, So- zial- und Integrationsdirektion (GSI) am 7. Dezember 2021 das als «Einsprache gegen die Anordnung epidemiologischer Massnahmen vom 5.11.2021» bezeichnete und von Eltern der Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse der Schule M.___ (fortan: Eltern) unterzeichnete Schreiben vom 8. November 2021 sowie die dazugehörende Unterschriftenliste weitergeleitet. Die Unterzeichnenden beantragen in ihrer Eingabe vom 8. November 2021 die sofortige Aufhebung der Anordnung vom 5. November 2021, da diese weder recht- noch verhältnismässig sei.