1. Aufgrund einer Häufung von Covid-19-positiven Fällen in der 6. und 9. Klasse der Schule M.___ hat der Kantonsärztliche Dienst (KAD) des Gesundheitsamtes (GA; fortan: Vorinstanz) am 5. November 2021 gegenüber den entsprechenden Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrpersonen eine epidemiologische Massnahme angeordnet. Konkret wurde angeordnet, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrpersonen drei Mal mittels PCR-Speicheltest auf SARS-CoV- 2 zu testen.1 Die fünf vorliegend beschwerdeführenden Schülerinnen und Schüler 2 nahmen nicht an den Tests teil. Konsequenzen in Form einer Quarantäneanordnung hatte die Verweigerung keine.3