Ein Parteiantrag ist nicht erforderlich. Die Weiterleitungspflicht konkretisiert den allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass Rechtsuchende nicht ohne Not um die Beurteilung ihrer Begehren gebracht werden sollen.14 Die Vorinstanz wäre daher verpflichtet gewesen, das Akteneinsichtsgesuch an die dafür zuständige C.___ weiterzuleiten, statt selber in der Sache zu verfügen.