3. Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 17. November 2021 Beschwerde bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) erhoben. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung der Verfügung vom 26. Oktober 2021 und die Gewährung der Einsicht in die Behandlungsakten seiner verstorbenen Ehefrau bei der C.___