Faktura D.___ vom 14. April 2021). Zur Klärung des Zusammenhangs dieser Behandlung mit dem Tod meiner Frau ersuche ich um Einsicht in die Behandlungsakten. 2. Nach telefonischer Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt (GA; fortan auch: Vorinstanz) und Schriftverkehr zwischen den Verfahrensbeteiligten2 hat die Vorinstanz schliesslich Folgendes verfügt: 1. Das Gesuch von Herrn A.___ vom 24. April 2021 um Einsicht in die Behandlungsakten von seiner am 19. Feb- ruar 2021 verstorbenen Ehefrau B.___ wird abgewiesen, sofern darauf mangels eines Gesuchs von einer Gesundheitsfachperson eingetreten werden kann.