Es ist zu überprüfen, ob die Massnahme im konkreten Fall zur Zielerreichung Wirkung entfalten kann.28 Zu berücksichtigen sind die Schwere des Verstosses, das Mass des Verschuldens sowie das berufliche und damit auch disziplinarische Vorleben der Medizinalperson29. Da der Bussenrahmen sehr weit ist, richtet sich die Busse nach dem Verschulden und den Verhältnissen der betroffenen Person.30