begeht eine Falschbeurkundung, «wer eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkundet». «Unrichtig» beurkundet ist eine Tatsache dann, wenn der wirkliche und der beurkundete Sachverhalt nicht übereinstimmen. Es geht hier also um die Wahrheit der Urkunde.26 Damit ein Arztzeugnis wahr sein kann, muss zwingend eine (zumindest telefonische) Konsultation und eine Anamnese stattfinden. Die Medizinalperson muss sich mithin persönlich ein Bild der Umstände machen, bevor sie ihren nach besten Wissen und Gewissen zu fällenden Befund in einem Arztzeugnis und damit einer Urkunde festhalten darf.