In dringenden Fällen und ausnahmsweise (bspw. bei bereits bestehendem Patientenverhältnis) können Konsultation und Anamnese auch telefonisch stattfinden. Der vollständige Verzicht auf die Konsultation und Anamnese kann indessen nicht mit einer sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung vereinbart werden, da die vorgängige Konsultation und Anamnese ein elementares Grundprinzip darstellen. Eine Medizinalperson hat ihre persönlichen Ansichten betreffend die Notwendigkeit einer vorgängigen Konsultation und Anamnese ausser Acht zu lassen.