MedBG liegt nur dann vor, wenn eine Verfehlung über ihre Auswirkungen im Einzelfall hinaus geeignet ist, das Vertrauen in die Kompetenz und Integrität der betroffenen Person zu beeinträchtigen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das fragliche Verhalten eine Gesinnung offenbart, welche die vom Gesetz angestrebte hohe Qualität der medizinischen Dienstleistungen gefährdet und deshalb nicht toleriert werden kann.18 Verstösse gegen andere Vorschriften des Bundesrechts oder des kantonalen Rechts können gleichzeitig die sorgfältige und gewissenhafte Berufsausübung verletzen.19