Am 16. September 2021 lag der 7-Tage-Schnitt der schweizweit bestätigten Covid-19 Infektionen bei 1821 Fällen. Die Quarantäneanordnungen waren entsprechend zahlreich. Aufgrund dieser sehr hohen Infektionszahlen ist es grundsätzlich verständlich, dass sich die Vorinstanz aus Ressourcengründen nicht mit jedem Einzelfall detailliert auseinandersetzen konnte. Die angefochtene Verfügung enthält zudem die Rechtsätze und Gründe, auf die sich die Vorinstanz standardmässig bei der Anordnung einer Quarantäne stützt und die Beschwerdeführerin konnte den Entscheid sachgerecht anfechten. Die Verletzung des rechtlichen Gehörs ist daher nicht als schwer zu werten.