Die fehlerhafte Begründung der Verfügung stellt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und somit einen Formfehler dar. Die Verletzung des rechtlichen Gehörs führt hingegen in der Regel lediglich zur Anfechtbarkeit des Entscheids und nur in qualifizierten Fällen zu dessen 38 Daum, a.a.O., Art. 21 N. 28 39 Daum, a.a.O., Art. 52 N. 8 40 BVR 2018/281 E. 3.1 41 Daum, a.a.O., Art. 21 N. 11