erforderlich ist hierzu ein ausserordentlich schwerwiegender Mangel.34 Damit liegt keine Nichtigkeit infolge fehlender oder ungenügender gesetzlicher Grundlage vor. 2.6 Nichtigkeit infolge Verletzung der Begründungspflicht Die Beschwerdeführerin bringt schliesslich vor, dass die Anordnung der Quarantäne nicht ausreichend begründet gewesen sei. So seien insbesondere die Einzelheiten des angeblichen Kontakts der Beschwerdeführerin zur infizierten Person nicht genügend klar dargelegt worden.