Das in der «Anleitung für Schulleitungen zur Abklärung von Sars-CoV-2-Ansteckungen in Volks-, Mittel- und Berufsfachschulen» der GSI mit Stand vom 14. September 2021 vorgesehene Vorgehen deckt sich mit den obgenannten verbindlichen gesetzlichen Grundlagen. Die Verwaltungsverordnung ist dem vorliegenden Fall angepasst, bietet eine einzelfallgerechte Auslegung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und gewährleistet ein transparentes und faires Verfahren. Es ist daher nicht zu beanstanden, dass sich die Vorinstanz darauf abstützt und kein Grund ersichtlich, weshalb vorliegend davon abgewichen werden sollte.