Das Vorgehen bei einer positiv auf Covid-19 getesteten Person in der Schule wird in der «Anleitung für Schulleitungen zur Abklärung von Sars-CoV-2-Ansteckungen in Volks-, Mittel- und Berufsfachschulen» der GSI konkretisiert. Dabei handelt es sich nicht um einen Rechtsatz, sondern um vollzugslenkende Verwaltungsverordnungen, welche nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung und herrschender Lehre eine einheitliche Handhabung des Verwaltungsermessens sicherstellen sollen.30 Verwaltungsverordnungen entfalten grundsätzlich nur im Verhältnis zwischen übergeordneter und untergeordneter Verwaltungseinheit verpflichtende Wirkung.