Aus den Vorakten geht hervor, dass der KAD mit Schreiben vom 11. September 2021 eine Maskentragpflicht sowie eine Ausbruchstestung am 13. September 2021 in der Klasse der Beschwerdeführerin und der Tagesschule anordnete, nachdem zwei Personen der 1. bis 3. Klasse der Schule C.___ positiv auf Covid-19 getestet worden waren.27 Für alle Schüler und Schülerinnen, welche nicht am Ausbruchstesten teilgenommen hatten, wurde dagegen eine Quarantäne angeordnet.28 Nachdem alle Testresultate negativ ausfielen, ordnete der KAD eine Nachtestung für den 17. September 2021 an.29