Sind die drei Voraussetzungen für einen engen Kontakt, d. h. geringer Abstand, längerer Zeitraum und Fehlen geeigneter Schutzmassnahmen, nur teilweise erfüllt, so kann die Bewertung der Risikoparameter dennoch auf eine Exposition mit hohem Risiko hindeuten. Es ist Sache der zuständigen kantonalen Behörde zu entscheiden, ob eine solche Exposition im konkreten Fall als enger Kontakt im Sinne von Art. 7 Abs. 1 der Covid-19-Verordnung besondere Lage24 zu werten ist, womit eine Quarantäne für die betroffene Person angezeigt ist.25