2.1 Wie ausgeführt, beantragt die Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerde vom 23. September 2021 sinngemäss die Feststellung der Nichtigkeit der Verfügung vom 16. September 2021. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist somit die geltend gemachte Nichtigkeit der Quarantäneanordnung vom 16. September 2021. 2.2 Argumentation der Verfahrensbeteiligten