6. Mit Instruktionsverfügung vom 30. November 2021 eröffnete die Rechtsabteilung ein formelles Beschwerdeverfahren und nahm das Schreiben vom 23. September 2021 als Beschwerde entgegen. Die Rechtsabteilung holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 19. Januar 2022 sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. 7. Mit unaufgeforderter Replik vom 3. Februar 2022 hielt die Beschwerdeführerin an ihrem Antrag und ihren Begründungen fest.