1. Aufgrund mehrerer positiv auf Covid-19 getesteten Schülerinnen und Schüler der 1. bis 3. Klasse der Schule C.___ ordnete der Kantonsärztliche Dienst (KAD) des Gesundheitsamtes (GA, fortan: Vorinstanz) in zwei (an die Schule C.___ gerichteten) Schreiben vom 11. September 2021 eine Maskentragpflicht sowie eine Ausbruchstestung am 13. September 2021 in der betroffenen Klasse und der Tagesschule an. Zudem wies die Vorinstanz darauf hin, dass bei Ablehnung einer Testung gestützt auf Art. 35 EpG 1 eine Quarantäne für die betroffene Person angeordnet werden