Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung ‒ Beschwerdeführer, per Einschreiben ‒ Vorinstanz, per Kurier in Kopie z.K. ‒ Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region D.___ (EO 22 3643), per A-Post Plus Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion