Nach dem Ausgeführten ist die mangelhafte Eröffnung daher insgesamt nicht als schwer zu werten – zumindest liegt kein qualifizierter Form- respektive Eröffnungsfehler vor, der die Nichtigkeit der Verfügung vom 18. Oktober 2021 zur Folge hätte. 3. Ergebnis Nach dem Geschriebenen liegt keine qualifizierte Fehlerhaftigkeit und damit keine Nichtigkeit der Verfügung vom 18. Oktober 2021 vor. Die Beschwerde vom 14. November 2021 ist daher abzuweisen. 4. Kosten