Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Der KAD hat den Sachverhalt in Zusammenarbeit mit dem Contact-Tracing sowie der Schulleitung abgeklärt. Die Gesamtquarantäne wurde als letzte mögliche Massnahme zur Durchbrechung der Ansteckungskette angeordnet, nachdem die zuvor angeordneten milderen Massnahmen (Isolation der positiv Getesteten, Maskenpflicht sowie die Ausbruchstestung) die Ansteckungen nicht zu verhindern vermochten. Damit ist der KAD gemäss der «Anleitung für Schulleitungen zur Abklärung von Sars-CoV-2-Ansteckungen in Volks-, Mittel- und Berufsfachschulen» der GSI vorgegangen und hat die Situation nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt.