38 Nach epidemiologischer Analyse der Ausbruchssituation kam der KAD deshalb zum Schluss, dass eine Klassenquarantäne nur für jene Klassen, die die Schwelle für die Klassenquarantäne gemäss «Anleitung für Schulleitungen zur Abklärung von Sars-CoV-2-Ansteckungen in Volks-, Mittel- und Berufsfachschulen» der GSI mit Stand vom 14. September 2021 erreichten, zur Durchbrechung der Ansteckungsketten keine ausreichende Massnahme darstellte und stattdessen eine Quarantäne für alle Klassen mit mindestens einer positiv getesteten Person, d.h. für die gesamte Schule C.___ anzuordnen ist.