Ziel dieses Vorgehens gemäss «Anleitung für Schulleitungen zur Abklärung von Sars-CoV-2-An- steckungen in Volks-, Mittel- und Berufsfachschulen» der GSI mit Stand vom 14. September 2021 war es, solange wie möglich die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts und gleichzeitig die rasche Unterbrechung der Ansteckungsketten sicherzustellen. Um von einer Quarantäne absehen zu können, wurde deshalb in einem ersten Schritt eine Maskenpflicht und danach eine Ausbruchstestung angeordnet. Im Rahmen dieser Ausbruchstestung wurden weitere Schülerinnen und Schüler positiv auf Covid-19 getestet, womit trotz Maskenpflicht Ansteckungen erfolgt waren.