Aus den Vorakten geht hervor, dass der KAD in Absprache mit der Schulleitung sowie mit dem Contact-Tracing eine Maskentragpflicht für sieben Tage anordnete, nachdem am 1. September 2021 ein Schüler der Schule C.___ positiv auf Covid-19 getestet worden war. Nachdem am 10. und 15. September 2021 weitere Schülerinnen und Schüler positiv auf Covid-19 getestet worden waren, ordnete der KAD eine Ausbruchstestung am 16. September 2021 für die gesamte Schule C.___ an. Im Rahmen dieser Ausbruchstestung wurden acht weitere Personen positiv auf Covid-19 getestet. Damit waren im Zeitraum zwischen dem 10. und 16. September 2021 insgesamt elf Personen der Schule C.__