Ein enger Kontakt liegt praxisgemäss vor, wenn zwischen der Person, deren Covid-19-Erkrankung bestätigt oder wahrscheinlich ist, und einer anderen Person während mehr als 15 Minuten ein Kontakt von weniger als 1.5 Metern Abstand besteht, ohne dass geeignete Schutzmassnahmen ergriffen werden. Massgebend sind somit drei Elemente: ein örtliches (weniger als 1.5 Metern Abstand), ein zeitliches (während mehr als 15 Minuten) und ein materielles Element (ohne geeignete Schutzmassnahmen). Keine geeigneten Schutzmassnahmen liegen z.B. vor, wenn zwischen den Personen keine Trennwand besteht oder sie keine Gesichtsmaske tragen.34