Zur Feststellung der Nichtigkeit ist jede Behörde berechtigt, die auf irgendeine Weise mit der Sache befasst wird. 24 Demnach besteht vorliegend insoweit ein schutzwürdiges Feststellungsinteresse, als dass bei Bejahung der Nichtigkeit der Sachverfügung vom 18. Oktober 2021 eine entsprechende Feststellungsverfügung zu erlassen wäre. Soweit die Feststellung der Nichtigkeit der Verfügung vom 18. Oktober 2021 betreffend ist daher auf die Beschwerde vom 14. November 2021 einzutreten.