EMRK offensichtlich verletzt worden wäre. Ein Fall, welcher trotz fehlendem Rechtsschutzinteressens ein Eintreten rechtfertigen würde, liegt damit nicht vor. 1.4.9 Nach dem Geschriebenen ist auf die Beschwerde vom 14. November 2021, soweit sie die Aufhebung der Verfügung vom 18. Oktober 2021 betrifft, nicht einzutreten.