1.4.8 Vom Eintretenserfordernis des aktuellen Interesses kann, wie bereits kurz festgehalten, auch in Fällen, in denen durch die EMRK geschützte Ansprüche zur Diskussion stehen, abgesehen werden.15 Voraussetzung dafür ist, dass vom Beschwerdeführer rechtsgenügend begründet und in vertretbarer Weise («griefs 'défendables' fondés sur la Convention») eine Missachtung von Garantien der EMRK geltend gemacht wird, wobei diesbezüglich nicht überspitzt formalistisch zu entscheiden ist. 16 Weiter muss die Verletzung einer EMRK-Garantie offensichtlich sein. In einem solchen Fall rechtfertigt es sich, unter Berücksichtigung der Verfahrensgrundsätze des Gebots des fairen Verfahren gemäss Art.